
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB [Newsroom]
Berlin (ots) – Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer, die im März 2020 durch den Lockdown in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, erhielten Soforthilfe für drei Monate. Mit dem Antrag war ein Liquiditätsengpass für die … Lesen Sie hier weiter…
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