
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH [Newsroom]
Lahr (ots) – Also doch! Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat offensichtlich im Dieselmotor EA288 des VW-Konzerns eine "unzulässige Abschalteinrichtung" festgestellt. Die Behörde bestätigte unter anderem dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen eine … Lesen Sie hier weiter…
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